Rechtsprechung
BGH, 11.12.1985 - VIII ZR 229/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,9962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswirkungen eines im Mietvertrag vereinbarten Aufrechnungsverbotes - Treuwidrigkeit der Berufung des Klägers auf ein im Mietvertrag vereinbartes Aufrechnungsverbot im Falle des vorherigen Anerkenntnis der vom Beklagten zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83
Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen …
Auszug aus BGH, 11.12.1985 - VIII ZR 229/84
Den Einwand der treuwidrigen Berufung auf das Aufrechnungsverbot kann er aber nicht mit der mangels Substantiierung unschlüssigen Behauptung eigener Forderungen wirksam bekämpfen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1984 - VIII ZR 217/83 = WM 1985, 264, 266 unter II), so daß es dabei bleibt, daß das Aufrechnungsverbot gemäß § 6 Mietvertrag zurücktreten muß, soweit die Beklagte mit Gegenforderungen von 7.783,73 DM (1.918,24 DM + 632, 83 DM + 1.187,06 DM + 45, 60 DM + 4.000 DM) aufgerechnet hat. - BGH, 06.03.1975 - III ZR 137/72
Anforderungen an die Auslegung einer Individualvereinbarung - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 11.12.1985 - VIII ZR 229/84
Der Revision ist zuzugeben, daß die Berufung auf ein individualvertragliches Aufrechnungsverbot je nach den Umständen des Einzelfalles treuwidrig und daher unzulässig sein kann (BGH Urteil vom 6. März 1975 - III ZR 137/72 = WM 1975, 614, 616 m.w.Nachw.).